Allgemeine Geschäfts und Vertragsbedingungen der Firma
NR Bedachungen GmbH & Co KG
Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten die in der VOB/B vereinbarten Klauseln.
Abweichend von den Bestimmungen in der VOB/B gelten unsere AGB wie folgt.
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist enthält eine vierwöchige Bindung ab Erstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist können wir für eventuell ansteigende Material- und Lohnpreiserhöhungen garantieren, sodass etwaige Angebotssummensteigerung vermieden werden.
Zahlungsziele und Fälligkeiten
Die Firma NR Bedachungen GmbH & Co KG behält sich vor im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abschlagszahlungen zu stellen (diese sind bei Baubeginn fällig z.B. für Fremdleistungen wie Gerüsterstellung, Material und Entsorgungsaufwand, usw.)
Diese sind dann immer innerhalb der 7 Tage zu leisten.
Zahlungsvereinbarungen:
Mit der Auftragsbestätigung wird ein Zahlungsplan vereinbart der Einzuhalten ist. Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma NR Bedachungen GmbH & Co KG.
Rechnungsanschrift und /oder Anschrift des Bauvorhabens
Sollte die Anschrift des Bauvorhabens von der Rechnungsanschrift abweichen, muss dies vom Auftraggeber bei Auftragserteilung unaufgefordert bekannt gegeben werden. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Ausführung der Arbeiten ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet uns dies Umgehend mitzuteilen.
Sollte dies versäumt werden, stellen wir die anfallenden Kosten für erhöhten Büroaufwand - wie Rechnungsumschreibung, Porto usw. - dem Auftraggeber gesondert in Rechnung.
Auftragserteilung
Wir weisen darauf hin, dass nur schriftliche Auftragserteilung berücksichtigt und entgegengenommen werden können. D.h., nach umgehender Überprüfung Ihres Auftragsbestätigung. Einige Tage vor Beginn der Arbeiten werden Sie von uns nochmals kontaktiert um den Termin abzustimmen und um eventuelle Fragen und Wünsche zu klären.
Auftragsstornierung
Bitte beachten Sie, dass Auftragsstornierungen nur schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Auftragserteilung akzeptiert werden können. Diese Frist hat den Hintergrund, dass nach Ablauf bereits Materialien verbindlich bestellt werden müssen und auch schon ein bestimmter Büroaufwand angefallen ist. Auch werden nach Ablauf der 48stündigen Frist dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. Gerüstbauer, Genehmigung der Stadt o.d. Landkreises, Materialstornierung usw.) in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Vorgehensweise für fachbezogene Arbeiten aller Art, d.h. auch für Arbeiten im Reparatur- und Wartungssektor, einzuhalten ist.
Regiearbeiten/Leistungsverzeichnis/Abnahme
Bei Arbeitsleistungen, die nicht auf Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) durchgeführt werden und uns ein Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber vorliegt, werden die enthaltenen Massen übernommen und der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und seiner Leistungstexte.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Ausführungszeitraum der Bau- und Arbeitsmaßnahmen der Auftraggeber selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann und die Stundenlohnarbeiten abgezeichnet werden müssen.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt die Arbeiten unmittelbar bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzustellen.
Es ist sicher zu stellen, dass der Auftraggeber persönlich oder eine durch ihn bevollmächtigte Person unmittelbar nach Fertigstellung der von uns durchgeführten Arbeiten vor Ort am Bauvorhaben abnimmt. Sollte dies nicht der Fall sein gelten die von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen. Zur Vereinbarung eines gesonderten Abnahmetermins, weisen wir Sie darauf hin, dass dieser kostenpflichtig zu unseren Stundensätzen in Rechnung gestellt wird.
Material- und Produktgarantie
Die Firma NR Bedachungen GmbH & Co KG kann für die von Ihnen gewünschten Produkte keinerlei Haftung (Produkthaftung) und Gewährleistung übernehmen. Eine Material- und Produktgewährleistung erhalten Sie ausschließlich nur vom Produkthersteller selbst. Diese sind gesondert zu erfragen bzw. zu beantragen.
Gewährleistung
Für Neu- und Altbausanierung im Flach- und Steildachbereich gelten die VOB/B geregelten Gewährleistungsansprüche. Die Bereiche der Klein und Großreparaturen sind ausgeschlossen.
Ausgenommen sind Sondervereinbarungen die zwischen beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten werden.
Unsere AGB´s finden Sie ab sofort auch auf unserer Homepage. Die AGB´s können ohne Nennung von Gründen jederzeit geändert werden.